Die städtischen Grillhütten in Herborn können vorerst nicht mehr genutzt werden. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Stadtverwaltung ihre Grillhütten-Pächter angehalten ihre Einrichtungen wieder zu schließen beziehungsweise nicht zu vermieten.
Da nur wenige städtische Grillhütten eine ausreichende Größe aufweisen, können aufgrund der geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) nur sehr kleine Veranstaltungen stattfinden. Erschwerend wirkt sich die geforderte Einhaltung des Hygienekonzepts in Grillhütten aus. Angesichts der Gefahr einer möglicherweise unregelmäßigen bzw. unzureichenden hygienischen Reinigung der sanitären Anlagen, kann der Betrieb der städtischen Grillhütten nicht gewährleistet werden.
Gerade bei Grillfesten mit geselligem Beisammensein – wie auch bei Hochzeiten und anderen feierlichen Anlässen - kann es passieren, dass Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung den Betreibern der Grillhütten, ihre Einrichtungen zu schließen, um dem Anstieg der Neuinfektionen mit dem Covid-19-Virus entgegenzuwirken.
Einen Überblick dessen, was momentan in Hessen erlaubt ist und was nicht, bietet die Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
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