Nach Angaben des Fachdienstes Öffentliche Ordnung gelte das einseitige Halteverbot montags bis freitags von 7 Uhr bis 16 Uhr, wenn die Baustelle im Wildgehege mit Lastkraftwagen angedient werde. Finde kein Lieferverkehr statt, werde dies vom beauftragten Bauunternehmen durch Verhüllen der aufgestellten Schilder kenntlich gemacht. Voraussichtlich bis Anfang Juni müssen sich Anwohner zeitweise auf Einschränkungen beim Parken einstellen.