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Wahl des 5. Seniorenbeirats der Stadt Herborn

Wahl des 5. Seniorenbeirats der Stadt Herborn

In diesem Jahr wird wieder der Seniorenbeirat für die Stadt Herborn gewählt. Wir wollen Sie über das Wahlverfahren informieren und erläutern, wie Sie Ihr Wahlrecht – aktiv oder passiv - ausüben können.


Aufgaben des Seniorenbeirats


Der Seniorenbeirat ist die Interessengemeinschaft der Herborner Einwohnerinnen und Einwohner über 60 Jahre. Er vertritt die Belange der älteren Einwohnerschaft gegenüber dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit.


Der Seniorenbeirat kann Vorschläge, Wünsche, Anträge und Anfragen an den Magistrat richten und Einladungen zu Informationsgesprächen an Fraktionen, Wohlfahrtsverbände, Institutionen und Einzelpersonen aussprechen.


Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Freizeit- und Bildungsveranstaltungen für Senioren.


Wahlverfahren


Der Seniorenbeirat wird von den Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.


Das neue Gremium wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Besser bekannt ist dieses Wahlverfahren in Hessen seit den Kommunalwahlen 2001 und 2006 unter den Schlagworten „Kumulieren“ und „Panaschieren“.


Die Wahl zum Herborner Seniorenbeirat erfolgt ausschließlich durch Briefwahl. Sie erhalten von uns rechtzeitig die Stimmzettel und die notwendigen Wahlunterlagen zugestellt.


Wahlrecht und Wählbarkeit


Alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt, die am Wahltag


- das ist der 20. November 2009 -


das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren Hauptwohnsitz am Wahltag Herborn ist, sind wahlberechtigt und können auch gewählt werden.



Wahlvorschläge


Wenn Sie nicht nur wählen, sondern sich auch zur Wahl stellen wollen, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Name auf einem Wahlvorschlag steht, der von mindestens 10 Wahlberechtigten unterstützt wird.

Die erforderlichen Formblätter zur Aufstellung von Wahlvorschlägen liegen ab sofort für Sie beim Wahlleiter (s. unten) bereit.


Wahlvorschläge müssen bis spätestens


Freitag, den 16. Oktober 2009, 16.00 Uhr


beim Wahlleiter im Rathaus eingereicht werden.



Wahlhandlung


Die Briefwahl beginnt am


Freitag, den 30. Oktober 2009


Bis zu diesem Termin erhalten Sie spätestens die Wahlunterlagen zugestellt. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Wahlleiter.


Zum Wahltag wurde


Freitag, der 20. November 2009


erklärt. Das bedeutet, dass an diesem Tag ab 13.00 Uhr der Wahlvorstand das Briefwahlergebnis ermittelt. Briefwahlunterlagen, die nach diesem Termin beim Wahlvorstand eingehen, können nicht berücksichtigt werden.


Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte im Rathaus an:


Herrn

Jörg Kring

Fachbereichsleiter Zentrale Dienste

(Wahlleiter)

Tel. 0 2772 – 708203