Ein kommunaler Haushaltplan legt die erwarteten Aufwendungen und Erträge einer Stadt oder Gemeinde fest. Mit dem Beschluss des Haushaltsplans gibt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn als oberstes politisches Gremium oder Entscheider, dem Magistrat der Stadt vor, was dieser mit den städtischen „Finanzen“ anfangen darf. Häufig umfasst ein Haushaltsplan, welcher jährlich wieder neu von den Stadtverordneten beraten und beschlossen werden muss, mehrere hundert Seiten.
Um den Überblick über städtische Aufwendungen zu vereinfachen, bietet die Stabstelle Controlling der Stadtverwaltung Herborn anhand eines digitalen Stadtplans eine Übersicht - in der Aufwendungen für 92 öffentliche Einrichtungen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 dargestellt sind.
Auf einem digitalen Stadtplan, auf Grundlage einer Open-Street-Map, sind mit blauen Fähnchen städtische Einrichtungen - Friedhöfe, Kindergärten, Bürgerhäuser – visualisiert. Dargestellt sind sowohl Pflichtaufgaben (z.B. Kitas, Feuerwehr oder Straßenunterhaltung) als auch freiwillige Leistungen wie etwa Schwimmbäder, Bürgerhäuser oder Kinderspielplätze.
Durch Anklicken der blauen Fähnchen wird die sogenannte Kostenunterdeckung der jeweiligen Einrichtung angezeigt. Die Kostenunterdeckung für freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben der Stadt Herborn, also der Betrag, der nach Abzug der Erträge, Aufwendungen und internen Leistungsverrechnungen aufgewendet wird – betrug im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2022 rund 15,8 Mio. Euro, die über die allgemeinen Steuererträge (aus Gewerbe-, Grund- Einkommen-, Umsatzsteuer) gedeckt wurden.
Die Karte auf der städtischen Homepage ist eine visuell ansprechende und verständliche Möglichkeit, sich über die wichtigsten Haushaltsdaten für 92 öffentliche Einrichtungen online zu informieren. Die Übersicht ist im Menüpunkt Rathaus und Politik in der Rubrik Haushalt auf der Homepage der Stadt zu finden:
Exemplarische Bespiele je Stadtteil: