Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es nur in den hessischen Gemeinden gibt. Ihnen obliegen Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. In Herborn gibt es vier Ortsgerichtsbezirke, die aus einem/einer Ortsgerichtsvorsteher/in, einem/einer stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/in und drei weiteren Schöffen bestehen. Die Ortsgerichtsmitglieder werden gemäß des Ortsgerichtsgesetzes (OGG) auf Vorschlag der Gemeinde und durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung von dem Präsidenten des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Das Aufgabengebiet des ehrenamtlichen Ortsgerichtsschöffen umfasst zum Beispiel das Mitwirken bei der Festsetzung von Grundstücksgrenzen, das Schätzen von Immobilien oder Grundstücken, das Erteilen von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht und das Sichern von Nachlässen. Die Ortsgerichte leisten unter anderem mit dem Beglaubigen von Unterschriften und Kopien von Urkunden sowie dem, gegenüber einem vereidigten Sachverständigen kostengünstigen, Schätzen von Wohngebäuden oder Grundstücken einen wichtigen Service für die Bürgerinnen und Bürger.
Ortsgericht Herborn I für die Stadtteile Herborn und Burg: Ortsgerichtsvorsteher Horst Besserer, Tel.: 02772/41851.
Ortsgericht Herborn II für den Stadtteil Seelbach: Ortsgerichtsvorsteher Horst Gräf, Tel.: 02772/62670.
Ortsgericht Herborn III für die Stadteile Amdorf, Schönbach und Uckersdorf: Ortsgerichtsvorsteher Gerhard Müller, Tel.: 02777/7455.
Ortsgericht Herborn IV für die Stadtteile Guntersdorf, Hirschberg, Hörbach und Merkenbach: Ortsgerichtsvorsteher Willi Rühl, Tel.: 02772/55394.
Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Herborner Ortsgerichten können hier abgerufen werden.