Die Obergrenzen der Personenzahl, die an einer Trauerfeier in den Friedhofshallen der Stadt Herborn teilnehmen können, wurden zum September reduziert. Wegen steigender Infektionszahlen war die Anpassung der Personenobergrenze erforderlich. Die Obergrenzen für die einzelnen Trauerhallen entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Bild. Pro Besucher einer Trauerfeier müssen mindestens 5m²/Grundfläche pro Person zur Verfügung stellen.
Das Bild vergrößert sich durch Klicken. Stand: 10.09.2020