Alter, Impfungen, Dokumente – wenn der neue Hund aus dem Ausland kommt
Kreis-Veterinäramt erklärt, worauf bei der Einreise eines Hundes nach Deutschland zu achten ist
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Streunende Hunde an beliebten Urlaubszielen oder herzerweichende Bilder aus ausländischen Tierheimen: Da kann schnell der Wunsch entstehen, einem Hund ein neues Zuhause schenken zu wollen. Damit aus dem Traum Realität werden kann, gibt es einiges zu beachten. Gleiches gilt auch für diejenigen, die einen Hund von einem Züchter oder einer Züchterin aus dem Ausland erwerben. Das Kreis-Veterinäramt hat deshalb eine Übersicht erstellt, worauf Bürgerinnen und Bürger achten müssen, sollten sie einen Hund aus dem EU-Ausland in den Lahn-Dill-Kreis holen wollen.
Das Alter: In Deutschland dürfen Welpen erst im Alter von acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Kommt der Hund aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland, muss er allerdings mindestens 15 Wochen alt und drei Wochen zuvor gegen Tollwut geimpft worden sein.
Die notwendige Impfung: Ab dem Alter von zwölf Wochen können Hunde das erste Mal gegen Tollwut geimpft werden. Vor der Tollwutimpfung muss jedoch zunächst ein Microchip gesetzt werden. Ansonsten ist die Impfung im Reiseverkehr nicht gültig. Bis der Schutz gültig ist, vergehen 21 Tage. Die Impfung wird in den EU-Heimtierausweis eingetragen.
Der EU-Heimtierausweis: Wenn Besitzerinnen und Besitzer ihren Hund im Ausland kaufen und ihn eigenständig im Herkunftsland abholen, sollten sie diesen Ausweis schon auf der Heimreise mit dem Tier dabeihaben. Der Ausweis ist bei einer Tierärztin beziehungsweise einem Tierarzt erhältlich. Damit der Ausweis ausgestellt werden kann, erhält das Tier zunächst einen Mikrochip. So ist es eindeutig zuzuordnen.
Ist einer dieser Punkte bei der Einreise nach Deutschland beziehungsweise in den Lahn-Dill-Kreis nicht erfüllt, muss das Kreis-Veterinäramt den Hund für mehrere Wochen in einer Quarantäneeinrichtung unterbringen. Die Kosten dafür tragen die neuen Halterinnen und Halter. Außerdem begehen diese eine Ordnungswidrigkeit, die mit mehreren Hundert Euro geahndet werden kann.
Und wenn das Tier nicht aus der EU kommt?
Wer ein Tier aus einem Staat außerhalb der EU nach Deutschland bringen möchte, aus einem sogenannten Drittland, muss weitere Vorgaben beachten. Zunächst ist zu klären, ob das Land ein gelistetes oder nicht gelistetes Drittland ist. Eine Übersicht darüber ist auf der Website des Bundesinnenministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden.
Tiere aus Drittländern müssen zusätzlich zu den Bestimmungen, die für EU-Staaten gelten, eine Tiergesundheitsbescheinigung vorweisen. Diese ist beim zuständigen Amtstierarzt oder der Amtstierärztin im jeweiligen Herkunftsland zu beantragen.
Begleitperson: Die mit dem Tier reisende Person muss außerdem eine schriftliche Bestätigung dabeihaben, dass der Hund in Deutschland nicht verkauft wird oder den Besitzer oder die Besitzerin wechselt.
Notwendige Untersuchung vorab: Stammt der Hund aus einem nicht gelisteten Drittland, ist zusätzlich zur Tollwutimpfung eine Blutuntersuchung im Heimatland des Tieres notwendig. Das Blut dafür darf frühestens 30 Tage nach der letzten Impfung entnommen werden. Die Untersuchung selbst muss drei Monate vor der Einreise erfolgen. Die Untersuchung auf Tollwutantikörper muss zusätzlich von einem anerkannten Labor durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Hunde, die aus einem Drittland nach Deutschland geholt werden sollen, sind aufgrund dieser Vorgaben mindestens sieben Monate alt.
Wer mit einem Hund aus dem Ausland nach Deutschland kommt oder wieder einreisen möchte, sollte sich frühzeitig um alle notwendigen Dokumente und Gesundheitszeugnisse kümmern.
Checkliste für Tiere aus dem EU-Ausland:
- Besitzt mein Hund einen Mikrochip?
- Habe ich den passenden ausgefüllten EU-Heimtierausweis?
- Ist mein Tier mindestens 15 Wochen alt?
- Verfügt mein Hund über einen gültigen Tollwutschutz?
Zusätzlich gilt für Drittländer:
- Ist das Drittland, also kein Mitgliedsland der EU, gelistet oder nicht?
- Habe ich eine Tiergesundheitsbescheinigung aus dem betroffenen Herkunftsland?
- Stammt mein Hund aus einem nicht gelisteten Drittland, ist in einem anerkannten Labor eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper durchgeführt worden?
- Hat die Begleitperson meines Hundes eine schriftliche Bestätigung dabei, dass der Hund in Deutschland nicht verkauft wird oder den Besitzer/die Besitzerin wechselt?
- Ist mein Tier mindestens sieben Monate alt?