Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Halterinnen und Halter von Nutztieren, wie Schweinen, Schafen oder Ziegen, müssen ihre Tierbestände offiziell melden. Daran erinnert das Kreis-Veterinäramt. Ziel der jährlichen Stichtagsmeldung: Die Tierseuchenbekämpfung wird effektiver. Bricht eine Seuche aus, kann rasch gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und -ursachen.
Der Meldestichtag ist der 15. Januar. Nutztierhalterinnen und -halter können und sollen die Meldung auch darüber hinaus machen. Angezeigt werden müssen Tierbestände, je nach Tierart, bei der Tierseuchenkasse Wiesbaden und/oder beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL). Einige Tierarten müssen beim Veterinäramt gemeldet werden:
Tierseuchenkasse (www.hessischetierseuchenkasse.de)
Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Hühner, Puten, Gänse, Enten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Laufvögel, Wachteln, Tauben und Bienen müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Falls sie bereits bei der Tierseuchenkasse gemeldet sind, kommt diese automatisch auf die Halterinnen und Halter zu und erinnert an die Meldung.
HVL (www.hvl-alsfeld.de)
Die Stichtagsmeldung beim HVL erfolgt jährlich für alle Halterinnen und Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen. Der HVL erinnert nicht.
Kreis-Veterinäramt (Telefon 06441 407-7711, veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de)
Wer Gehegewild, andere Klauentiere oder Lamas oder Alpakas hält, muss seine Bestände dem Veterinäramt mitteilen.
Auch größere Veränderungen im Bestand, wie beispielsweise eine Aufgabe, müssen angezeigt werden. Fischhaltungen mit Zugang zu öffentlichen Gewässern und ohne Abwasserfilterung müssen ebenfalls das Veterinäramt und den HVL kontaktieren.