In den eigenen vier Wänden entscheidet der Eigentümer selbst, ob die Wände weiß oder blau gestrichen werden, oder ob Parkett oder Fliesen verlegt werden sollen. Doch wer entscheidet, wie das Stadtbild aussieht? Mit der Entwicklung der räumlichen Strukturen Herborns, ist bei der Stadtverwaltung der Fachdienst Stadtentwicklung und Planung betraut. Hauptthemenfelder der Stadtentwicklung oder Bauleitplanung sind Siedlungs- und Baustruktur sowie Flächennutzung in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel, Infrastruktur und Verkehr. Auch das Erheben von Erschließungsbeiträgen oder wiederkehrende Straßenbeiträgen und die Verwaltung des Stadtwaldes fallen in den Aufgabenbereich.
Die Stadtentwicklung oder –planung geht über die Sanierung einzelner Gebäude hinaus, und hat zum Ziel die Lebens- und Arbeitsbedingungen in einer Stadt zu verbessern. Dies bedeutet auch die Innenstadt und die Ortsteile dauerhaft zu vitalisieren und die Innovationskraft zu beleben. Damit geht einher, die Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels zu mindern. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, die öffentliche und private Bautätigkeit zu ordnen und die Bodennutzung im Gemeindegebiet zu steuern. Bei öffentlichen und privaten Bauanträgen muss die räumlich-funktionale Planung in regionalen Zusammenhängen gedacht werden, um die Belange von Bevölkerung und Gewerbe, von Stadt und Region zukunftsfähig zu gestalten. Ziel ist es die spezifischen Stärken der Kernstadt und der Stadtteile gemeinsam mit den sich wandelnden funktionalen und räumlichen Herausforderungen, wie demografischem Wandel, zu analysieren und strategische Konzepte zur Entwicklung der Gesamtstadt aufzustellen und umzusetzen. Das bedeutet beispielsweise auch abzuwägen, ob bei einer Anfrage für das Ansiedeln eines Gewerbes an einem bestimmten Standort ein Spielwarenladen oder ein Supermarkt wünschenswert ist. Ferner widmen sich die Mitarbeiter der Stadtentwicklung der Frage wie brachliegende nicht im Besitz der Kommune befindliche Gewerbeeinheiten, wie die Areale der ehemaligen Brauerei oder des Toom-Marktes, zukünftig genutzt werden können. Die Stabstelle Wirtschaftsförderung fungiert als Vermittler zwischen Interessent und Eigentümer.
Zwei Planwerke dienen als Grundlage der Bauleitplanung einer Stadt oder Kommune, sie unterscheiden sich in ihrer Detailschärfe und Verbindlichkeit: Der Flächennutzungsplan, auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet, und Bebauungspläne für Teilbereiche der Gemeindefläche. Der Flächennutzungsplan (sog. F-Plan, § 5ff. BauGB) legt formal fest wie der Boden im gesamten Stadtgebiet genutzt werden kann. Er ist gegenüber öffentlichen Stellen verbindlich und bestimmt, wo zukünftig Wohngebiete, Gewerbe- oder Freiflächen sowie wichtige Verkehrsstraßen entstehen sollen. Wird ein Flächennutzungsplan neu erstellt, findet dies unter Beteiligung der Öffentlichkeit, übergeordneter Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange, beispielsweise Stadtwerke und Telefonanbieter, statt.
Bebauungspläne (sog. B-Pläne, § 8ff. BauGB) machen Vorgaben über die Innenentwicklung eines bestimmten Teilbereichs der Kommunalfläche. Sie legen allgemeinverbindlich, insbesondere gegenüber den Grundstückseigentümern im Plangebiet, fest wie Grund und Boden genutzt beziehungsweise bebaut werden können. So dass Bebauungspläne auch gestalterische Regeln, wie Haustyp, Geschosshöhe und Dachform, vorgeben können. Bebauungspläne können auch Angaben über Breite und Tiefe der Baugrundstücke enthalten, über die von der Bebauung freizuhaltenden Flächen und Flächen für den Gemeinbedarf. Auch das Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt, um beispielsweise den Bau von günstigem Wohnraum auf einer vormals gewerblich genutzten Fläche zu ermöglichen. Ein weiteres wichtiges Instrument der Stadtentwicklung ist das Bodenordnungsverfahren. Damit soll erreicht werden, dass zum Beispiel kleinteilige Grundstücke, die zum Teil auf Grund der Größe nicht bebaut werden können, im Umlegungsverfahren neu geordnet werden und anschließend zweckmäßige Grundstücke entstehen. Alle Grundstückseigentümer im Umlegungsverfahren erhalten ein im Verkehrswert und der Lage möglichst gleichwertiges Grundstück oder werden finanziell abgefunden. Das Neubaugebiet „Alsbach“ konnte erst durch eine Baulandumlegung realisiert werden.
Das weitreichendste Projekt zur Stadtentwicklung konnte seit dem Jahr 2015 mit der Aufnahme in das Hessische Städtebauförderprogramm „Aktive Kernbereiche“ (wird von der Landesregierung unter dem Titel „Lebendige Zentren“ fortgeführt) realisiert werden. Auf der Grundlage eines integrierten Entwicklungskonzeptes soll das Leben in den Kernbereichen nachhaltig gestaltet werden. Das Festlegen eines Fördergebietes ist Voraussetzung für die Förderung von Projekten in einem solchen Programm.
So konnten beispielsweise durch das Anreizprogramm zur Fassadensanierung viele Eigentümer im Bereich der Innenstadt unterstützt werden. Sichtbare und sehenswerte Ergebnisse sind die Umgestaltung des Stadtparks in den Jahren 2017 und 2018, die umgerüstete, energieeffiziente Giebelbeleuchtung oder viele durch das Anreizprogramm zur Fassadensanierung renovierte Häuserfassaden in der Innenstadt.