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Informationen für Wahlhelfer

Allgemeine Informationen

Für den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl werden viele hundert ehrenamtliche Kräfte benötigt. Die Berufung zum/zur Wahlhelfer/in ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden kann.

++ Wichtig!++
Die unparteiische Wahrnehmung des Ehrenamtes und die Verschwiegenheit über die bei der Tätigkeit im Wahlvorstand bekannt gewordenen Angelegenheiten sind verpflichtend.

Ein Wahlvorstand besteht aus 9 Wahlhelfern/Wahlhelferinnen:
• 1 Wahlvorsteher/in
• 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
• 1 Schriftführer/in
• 1 stellvertretende/r Schriftführer/in
• 4 Beisitzer/innen

Voraussetzungen für die Berufung
Alle Herborner/innen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, können eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übernehmen. 

Ablauf am Wahltag
Die Wahlzeit beginnt um 8.00 und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände - nach vorheriger Absprache - in Halbtagsschichten.
Der Wahlvorstand muss während der Wahlhandlung immer mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein.

Beginn Frühschicht:    7:30 Uhr             Beginn Spätschicht:    13 Uhr

Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein. Wenn der Wahlraum schließt, beginnen alle Helferinnen und Helfer mit dem Auszählen der Stimmen.

Die Wahlhandlung und die Wahlergebnisfeststellung (Auszählung) sind öffentlich, d.h. jeder hat Zutritt zum Wahlraum, solange dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören:

  • Prüfung der Wahlbenachrichtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel an die Wähler/innen
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Einhaltung der Wahlgrundsätze (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein) überwachen
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Auszählung der Stimmen

Vorbereitung/Schulung
Besondere Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und haben die Möglichkeit vorher an einer Schulung teilzunehmen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Briefwahl
Auch für die Auszählung der Stimmen, die per Briefwahl abgegeben werden, werden Helferinnen und Helfer gebraucht.

In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag ab 15 Uhr, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen

Zu den Aufgaben des Briefwahlvorstandes gehören:

  • Öffnung der roten Briefwahlumschläge
  • Prüfung, ob der Wahlschein vollständig ausgefüllt ist
  • Prüfung, ob der Stimmzettelumschlag beiliegt und ungeöffnet ist
  • Auszählung nach Stimmen

Die Auszählung der Briefwahl ist ebenfalls öffentlich und darf beobachtet, aber nicht gestört werden.

Wahlhelferentschädigung
Als kleines finanzielles Dankeschön erhält jeder Helfer/in ein Erfrischungsgeld von 33,00 Euro.

Noch Fragen?
Gerne anrufen: 02772/ 708 204 oder -214.

Sie wollen Wahlhelfer/in werden? 
Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Anschrift und Geburtsdatum an wahlen(at)herborn.de

Kontakt

Kontaktdaten

Stephan Göbel - besonderer Gemeindewahlleiter

Tel.: 02772 708 204
E-Mail: s.goebel@herborn.de

Marco Klingelhöfer - stellvertr. besonderer Gemeindewahlleiter

Tel.: 02772 708 245
E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de

Jana Ebertz- stellvertr. besondere Gemeindewahlleiterin

Tel.: 02772 708 206
E-Mail: j.ebertz@herborn.de

Michelle Flick - Wahlsachbearbeitung

Tel.: 02772 708 208
E-Mail: m.flick@herborn.de