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Bebauungsplan "In der Grub - Flur 5" - Merkenbach

Bebauungsplan "In der Grub - Flur 5" - Merkenbach

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat in ihrer Sitzung am 15.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Grub – Flur 5“, Stadtteil Merkenbach, beschlossen. 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich im Norden des Stadtteils Merkenbach, im nördlichen Anschluss an die Bebauung der Straße „Im Grübchen“. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Straße „Mühlpfad“ begrenzt und im Osten von der Hindenburgstraße (K 62). Im Norden schließen sich landwirtschaftliche Flächen und ein Feldgehölz an. 

Gegenstand des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets. 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 28.10.2024 bis 28.11.2024 in der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Fachdienst Stadtentwicklung und Planung, Zimmer 102 während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. 

Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Herborn www.herborn.de unter der Rubrik Rathaus & Politik → Öffentliche Bekanntmachungen → Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann elektronisch unter bauleitplanung@herborn.de abgegeben werden. Zusätzlich können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Herborn hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt. 

Herborn, den 26.10.2024 

gez. Katja Gronau 

Bürgermeisterin